Anschluss verpasst - zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Frage: Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn man unverschuldet den Anschluss, z.B., den Flug,  verpasst?
Antwort: Nur dann, wenn die Reiserücktrittsversicherung ausdrücklich den "Verspätungsschutz" mitversichert. Auch hier sind die Vertragsbedingungen unterschiedlich. Wir raten, sich beim Anbieter genau zu erkundigen.

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